Bad Vilbel [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈfilbəl] ist mit 33.745 Einwohnern (Stand 31
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Wetteraukreis
Einwohner
34.905 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
61118
Vorwahl
06101
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Dottenfelderhof, Dottenfelderhof
Gemeinde Bad Vilbel – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung von Bad Vilbel hat am 2. Juli 2024 einstimmig die Offenlage der 13. Änderung des Bebauungsplans „Krebsschere“ für das Quartier PHYLL beschlossen. Dies ermöglicht die Weiterentwicklung des Areals durch die DLE Land Development GmbH und der CESA Group. Das Projekt integriert Wohnen, Arbeiten, Gastronomie und Forschung, mit einem Fokus auf Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und Ressourcenschonung.
Ein House of Blue Infrastructure (HOBI) ist geplant, das landesweit Akteure rund um die Ressource Wasser vernetzen und innovative Lösungen vorantreiben soll. Die Themen umfassen Trinkwassergewinnung, Abwasserreinigung, Hochwasserschutz und intelligentes Wassermanagement.
Das Quartier PHYLL wird etwa 100.000 Quadratmeter umfassen, mit einem kleinteiligen Planungsansatz, Dachbegrünung, Zisternen und Photovoltaik-Anlagen. Es sind 14 Gewerbegebiete, drei urbane Gebiete, ein Hotel, Büros, Wohnungen, eine Kita und Gastronomie vorgesehen. Die Verkehrsanbindung und Stellplatzplanung wurden an die Bedürfnisse des Homeoffice angepasst.
Die Fertigstellung des Projekts ist auf zehn bis fünfzehn Jahre geplant, abhängig vom Markt und den Gesprächen mit den Beteiligten.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.